
BGM Förderung: Alle Förderwege für betriebliches Gesundheitsmanagement im Überblick
Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland kann über drei Wege finanziell gefördert werden: Krankenkassenzuschüsse nach § 20 SGB V, Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG (600 Euro Freibetrag je Mitarbeitendem pro Jahr) sowie staatliche Programme auf Landes- und EU-Ebene. Einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung gibt es nicht – Unternehmen mit zertifizierten Maßnahmen und einem schlüssigen Konzept erhalten in der Praxis aber regelmäßig Unterstützung.
Betriebliches Gesundheitsmanagement kostet Geld. Wie viel davon tatsächlich vom Unternehmen getragen werden muss, hängt davon ab, welche Förderwege genutzt werden. Wer die drei Hauptwege kennt – Krankenkasse, Steuer, staatliche Programme – kann den tatsächlichen Eigenanteil erheblich reduzieren. Viele Unternehmen lassen diese Möglichkeiten trotzdem ungenutzt, weil der Weg zur Förderung unklar erscheint.
Förderweg 1: Krankenkassenzuschüsse nach § 20 SGB V
Rechtliche Grundlage und Förderhöhe
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen – das regelt § 20b SGB V. Die Ausgaben der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung sind 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent auf rund 282 Millionen Euro gestiegen. (Quelle: GKV-Spitzenverband, Präventionsbericht 2025)
Wie viel eine Krankenkasse im konkreten Fall übernimmt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von der Kasse, der Maßnahme und dem eingereichten Konzept ab. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe gibt es nicht. In der Praxis können Kassen einen Teil oder im Einzelfall auch die gesamten Kosten einer Maßnahme übernehmen. Was für Ihr Unternehmen realistisch ist, klärt Strong Partners vorab direkt mit der zuständigen Kasse.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen mit nachweisbarem Gesundheitsbezug: zertifizierte Rückenkurse, Stressmanagement-Trainings, Ernährungsberatung und Bewegungsprogramme. Entscheidend ist, dass die Maßnahme hinsichtlich Inhalt, Qualität und Zweckbindung den Anforderungen des §3 Nr. 34 EStG entspricht. Reine Freizeitangebote oder allgemeine Fitnessstudio-Mitgliedschaften ohne Kursbindung sind nicht förderfähig.
Der GKV-Spitzenverband legt im Leitfaden Prävention fest, welche Maßnahmen förderfähig sind.
Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie ein Rücken-Workshop genauso wie mehrjährige Programme mit strukturellen Veränderungen im Unternehmen.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Kursleiter mit anerkannten Qualifikationen (Zertifizierung nach § 20 SGB V)
- Maßnahmen entsprechen dem GKV-Leitfaden Prävention
- Konzept zur langfristigen Wirkung liegt vor
- Durchführung wird dokumentiert
Wichtig: Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Der Antrag muss vor dem Start der Maßnahme gestellt werden.
Strong Partners arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Formaten und begleitet den gesamten Antragsprozess.
Schritt-für-Schritt: So funktioniert der Antrag

- Bedarfsanalyse – gesundheitliche Schwerpunkte im Unternehmen identifizieren
- Konzept erstellen – Maßnahmen auswählen, Ziele und Zielgruppe definieren
- Antrag stellen – bei der Krankenkasse, bei der die meisten Mitarbeitenden versichert sind
- Prüfung – typische Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen
- Umsetzung – Maßnahmen durchführen und dokumentieren
- Abrechnung – Kosten nach Abschluss mit der Krankenkasse abrechnen
Strong Partners prüft Ihre Fördermöglichkeiten kostenlos – individuell für Ihr Unternehmen und die zuständige Krankenkasse.
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Förderweg 2: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG
Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention ausgeben, ohne dass die Beschäftigten diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Auch zur Sozialversicherung sind die Ausgaben beitragsfrei. (Quelle: AOK-Arbeitgeberservice, Stand 2025)
Bei 50 Mitarbeitenden sind das 30.000 Euro pro Jahr, die steuer- und sozialversicherungsfrei in zertifizierte BGF-Maßnahmen investiert werden können. Es handelt sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze – überschreitet eine Maßnahme die 600 Euro, ist nur der übersteigende Anteil steuerpflichtig.
Voraussetzungen:
- Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht; Entgeltumwandlung ist nicht möglich
- Maßnahmen sind nach §§ 20 und 20b SGB V zertifiziert
- Ausdrücklich ausgeschlossen: Fitnessstudio-Mitgliedschaften, reines Gerätetraining, Massagen ohne präventiven Kurscharakter
Steuerfreiheit BGF vs. Sachbezugsfreigrenze – der Unterschied
Beide Freibeträge lassen sich kombinieren. Für steuerrechtliche Fragen im Einzelfall empfiehlt sich eine Abstimmung mit der zuständigen Steuerberatung.
Förderweg 3: Staatliche Programme
Neben Krankenkasse und Steuer gibt es ergänzende staatliche Fördermöglichkeiten, etwa über den Europäischen Sozialfonds (ESF) oder BAFA-Beratungsförderungen. Diese Programme sind regional unterschiedlich, zeitlich begrenzt und ändern sich regelmäßig.
Welche BGM-Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Maßnahmen, die nachweislich präventiv wirken und einem anerkannten Qualitätsrahmen entsprechen.

Förderfähige Maßnahmen
Zertifizierte Rücken- und Entspannungskurse, Stressmanagement- und Resilienztrainings, betriebliche Suchtprävention, Ernährungsberatung und -workshops sowie Bewegungsprogramme mit klarem Gesundheitsbezug fallen typischerweise unter förderfähige Maßnahmen.
Nicht förderfähige Maßnahmen
Nicht förderfähig im Sinne des §3 Nr. 34 EStG sind reine Freizeitangebote, allgemeine Fitnessstudio-Mitgliedschaften ohne Kursbindung oder Maßnahmen ohne nachweisbaren Präventionsbezug. Hinweis: Firmenfitness-Mitgliedschaften können jedoch über den monatlichen Sachbezug von bis zu 50 Euro steuerfrei angeboten werden.
Laut einem BFH-Urteil aus 2023 sind Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen, die im Zusammenhang mit Präventionsmaßnahmen entstehen, in der Regel nicht nach §3 Nr. 34 EStG steuerfrei.
Häufige Fragen zur BGM-Förderung
Was zahlt die Krankenkasse bei BGM-Maßnahmen? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Förderhöhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse, der Art der Maßnahme und dem eingereichten Konzept ab. Strong Partners klärt das vorab verbindlich für jedes Unternehmen.
Können Krankenkassenzuschuss und Steuerfreiheit kombiniert werden? Ja. Beide Förderwege sind unabhängig voneinander. Zusätzlich lässt sich die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat je Mitarbeitendem nutzen.
Können auch kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden Förderung beantragen? Ja. Eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht.
Wie lange dauert der Genehmigungsprozess bei der Krankenkasse? Typischerweise 2–4 Wochen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fazit

Die drei Förderwege – Krankenkasse, Steuerrecht, staatliche Programme – können den Eigenanteil an BGM-Investitionen deutlich senken. Strong Partners übernimmt die Vorbereitung des Förderantrags, koordiniert mit der zuständigen Krankenkasse und setzt ausschließlich zertifizierte Maßnahmen ein.
